Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 6 - Schuldübernahme (§§ 414 - 419) |
Rechtsprechung zu § 414 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 12 Entscheidungen zu § 414 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 4 Urteilsbesprechungen zu § 414 BGB bei ibr-online
- BGH, Zuschneidemaschine, 9.3.98 (BB 1998, 607)
GmbH, Vorerrichtungshaftung, §§ 414, 415 BGB
Literatur im Internet zu § 414 BGB
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