Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 7 - Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern (§§ 420 - 432) |
Rechtsprechung zu § 420 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 15 Entscheidungen zu § 420 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 420 BGB bei ibr-online
- BSG, AOK-Forderung gegen Vor-GmbH, 8.12.99
§ 11 GmbHG, Zustimmung des BSG zur neuen BGH-Rechtsprechung zur Vorgründungshaftung («Verluste vor Eintragung»), zu den Voraussetzungen der Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH, die die unbeschränkte Haftung derjenigen Gründungsgesellschafter zur Folge hat, die mit der Geschäftsaufnahme einverstanden waren, Haftung "pro rata", Anwendbarkeit von § 420 BGB: quotale Haftungsbeschränkung führt zu Teilschulden;
zur vollen Haftung der Gesellschafter einer "unechten Vorgesellschaft"
Literatur im Internet zu § 420 BGB
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