Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 7 - Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern (§§ 420 - 432) |
Rechtsprechung zu § 430 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu § 430 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 430 BGB bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 430 BGB
Querverweise
Auf § 430 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 10 (Gewinnabschöpfung)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen
- § 34a (Vorteilsabschöpfung durch Verbände)
Rechtsberatung
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