Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453) |
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
| 1. | wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst | |
| 2. | wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. |
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Rechtsprechung zu § 434 BGB
871 Entscheidungen zu § 434 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
Kaufrecht - Gebrauchtwagenkauf: Mangel wegen Unfall?
- BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
Kaufrecht - Übliche Beschaffenheit bei Gebrauchtfahrzeugen
- BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Kaufrecht - Keine Garantieübernahme ohne Einstandswillen für Beschaffenheit
- BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 160/08
Kaufrecht - Zum Mangelbegriff bei Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 04.06.2008 - 3 U 236/07
Rücktritt vom Kaufvertrag: Beeinträchtigung der Kurzstreckentauglichkeit von mit ...
- OLG Stuttgart, 07.07.2010 - 3 U 82/09
Eingeschränkte Geeignetheit eines Kraftfahrzeugs mit Dieselpartikelfilter für die ...
- OLG Stuttgart, 04.06.2008 - 3 U 236/07
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08
Immobilien - Asbesthaltige Fassade: Offenbarungspflichtiger Mangel?
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 203/07
Immobilien - Asbesthaltige Fassade: Offenbarungspflichtiger Mangel?
- OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 203/07
- BGH, 10.03.2009 - VIII ZR 34/08
Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel
- OLG Hamm, 09.02.2012 - 28 U 186/10
Gebrauchtwagen, Sachmangel, Chip-Tuning, Rücktritt
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Literatur im Internet zu § 434 BGB
- Leistungsstörungen bei Sukzessivlieferungsverträgen
von Dr. Carsten Herresthal, LL.M., München (Aufsatz, PDF-Format)
ZJS 2008, 1-12
über www.zjs-online.com - Die Sachmängelhaftung des Autohändlers
von Dr. Kurt Reinking
AnwBl 2004, 607
über www.anwaltverein.de - Kopien - Imitationen - Fälschungen: Kunst und Kaufrecht von Christian Wrede (Dissertation)
- Die Haftung des Verkäufers für unrichtige Werbeangaben von Nina Alexandra Kowala (Dissertation)
- § 434 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Mangel (Recht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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