Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453) |
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Rechtsprechung zu § 440 BGB
739 Entscheidungen zu § 440 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
Kaufrecht - Wann ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar?
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11
Kaufrecht - Muss sich Verkäufer "fremde" Mängelbeseitigung zurechnen lassen?
- OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11
- BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
Allgemeines Zivilrecht - Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht?
- BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07
Fehlschlagen der Nachbesserung: Wer trägt Beweislast?
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Beweislast des Käufers für ein Fehlschlagen ...
- OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06
AGB - Auslegung mehrdeutiger Herstellergarantie bei Kraftfahrzeug
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05
Fahrzeugkaufvertrag; Rücktrittsberechtigung nach zwei durch Drittwerkstätten ...
- OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05
- OLG Stuttgart, 01.12.2009 - 6 U 248/08
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Neufahrzeug: Aktivlegitimation des ...
- KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Leasingfahrzeug wegen Mängeln
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Literatur im Internet zu § 440 BGB
- Vertragliche Schuldverhältnisse von Prof. Dr. Klaus Tonner
Leseprobe: § 8 Mängelrechte
Stand: 2005 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu