Rechtsprechung zu § 47 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 6 Entscheidungen zu § 47 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Friedrich-List-Hochschule Dresden, 10.7.96 (NJ 1997, 28)
§§ 89, 45, 46, 47 BGB, zur Rechtsnachfolge bei einer durch Gesetz aufgelösten juristischen Personen des öffentlichen Rechts;
Art. 5 III 1 GG, Freiheit der Lehre
Literatur im Internet zu § 47 BGB
Querverweise
Auf § 47 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften
- Art. 163
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 231 (Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 53 (Kleinere Vereine)
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