Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
| Untertitel 3 - Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479) |
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.
Rechtsprechung zu § 474 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 23 Entscheidungen zu § 474 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Auf dem Versand verlorengegangener Camcorder, 16.7.03
Versandhandel: Verhältnis zwischen § 447 BGB (Gegenleistungsgefahr) und §§ 275 I, 243 II, 269 III BGB (Leistungsgefahr) (Anm.: die Entscheidung beschäftigt sich nur mittelbar mit § 474 II BGB <Fassung ab 1.1.02>, der Sondervorschrift für den Verbrauchsgüterkauf nach neuem Schuldrecht)
- BGH, Walzfräsmaschine nach Spanien, 31.10.01 (NJW 2002, 370)
Art. 4, 8, 14, 18 WKR, zu den Anforderungen der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge, die dem Wiener Kaufrecht (WKR / CISG) unterliegen (vgl. auch §§ 2, 24 AGBG / §§ 305 II, 310 I BGB <Fassung ab 1.1.02>);
zur Möglichkeit von Überschneidungen zwischen dem zwingenden nationalen Verbraucherkaufrecht (vgl. nun §§ 474 ff BGB <Fassung ab 1.1.02>) und dem Wiener Kaufrecht wegen unterschiedlicher Begriffsbestimmungen in § 13 BGB und Art. 2 lit. a WKR
Literatur im Internet zu § 474 BGB
- § 474 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 474 BGB:
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Gegenseitiger Vertrag
- § 326 I 1 (Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht) (zu § 474 II)
- Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Hinterlegung
- § 383 III (Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen) (zu § 474 I 2)
- Sachenrecht
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1233 (Ausführung des Verkaufs) (zu § 474 II)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 29a (Verbraucherschutz für besondere Gebiete) (zu §§ 474 ff)
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 2 Nr. 1 (Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken) (zu §§ 474 ff)
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