Rechtsprechung zu § 476 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 20 Entscheidungen zu § 476 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 21 Urteilsbesprechungen zu § 476 BGB bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 476 BGB
- Die Sachmängelhaftung des Autohändlers
von Dr. Kurt Reinking
AnwBl 2004, 607
über www.anwaltverein.de - § 476 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 476 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Verbrauchsgüterkauf
- § 478 (Rückgriff des Unternehmers)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 292 (Gesetzliche Vermutungen)
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