Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
| Untertitel 3 - Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479) |
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
| 1. | den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und | |
| 2. | den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers. |
(2) Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.
(3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.
Rechtsprechung zu § 477 BGB
610 Entscheidungen zu § 477 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09
Werbung mit Garantie
- OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09
Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an eine Garantieerklärung; ...
- BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines ...
- OLG Hamm, 14.02.2013 - 4 U 182/12
- BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98
"Ablieferung" und Mängelrüge gem. § 377 HGB beim Kauf von ...
- BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von ...
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 234/94
Begriff der Übergabe
- BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
Architekten & Ingenieure
- BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht