Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)   
   Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480)   
   Untertitel 4 - Tausch (§ 480)   

§ 480
Tausch

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.

Rechtsprechung zu § 480 BGB

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