Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548) |
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Rechtsprechung zu § 536 BGB
1.327 Entscheidungen zu § 536 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Mietrecht - Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04
Mietrecht - Bemessungsgrundlage für Mietminderung ist Bruttomiete
- BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10
Mietrecht - Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel = Mietmangel!
- BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12
Mietrecht - Zunehmender Verkehrslärm regelmäßig kein Minderungsgrund!
- OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11
Mietrecht - Ca.- Angabe zur vermieteten Fläche ist keine Zusicherung!
- BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03
Verfahrensrecht - Berufungszurückweisung durch Beschluss: Willkürkontrolle
- BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03
Mietrecht - Mietkürzung bei zu kleiner Wohnung möglich
- OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 10 U 166/05
Gewerberaummietrecht - Fehlen einer Nutzungsgenehmigung nicht automatisch Mangel
- OLG Dresden, 20.07.2010 - 5 U 1286/09
Mietrecht - Verstoß des Vermieters gegen Konkurrenzschutz: Keine Mietminderung!
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Literatur im Internet zu § 536 BGB
- Mängel der Mietwohnung: Rechte des Mieters insb. Minderung der Miete von Rechtsanwalt Brandau (Aufsatz)
Überblick über die Rechte des Mieters bei Mängeln und die Vorgehensweise
über www.rechtsanwalt-news.de - § 536 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Mietvertrag (Deutschland)
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Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)