Rechtsprechung zu § 536d BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 536d BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 536d BGB
Querverweise
Auf § 536d BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
- § 543 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- Landpachtvertrag
- § 586 (Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag)
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