Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 549 - 555) |
(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt.
(2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über
| 1. | Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, | |
| 2. | Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt, | |
| 3. | Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat. |
(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.
Rechtsprechung zu § 549 BGB
261 Entscheidungen zu § 549 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 92/11
Mietrecht - Begriff des Studentenwohnheims
- LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 87/10
Mietrecht - Studentenwohnheim: Kündigung ohne berechtigtes Interesse
- OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 1/82
BGB § 549 Abs. 2
- BayObLG, 06.10.1997 - REMiet 2/96
Recht des Mieters zur Aufnahme seiner Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters
- OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 49/99
Kündigungsfrist bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechts
- OLG Köln, 12.04.1996 - 20 U 166/95
Untervermietung Gewerberaum Kleintierarztpraxis Zahnarztpraxis
- OLG Köln, 01.09.2000 - 19 U 53/00
Wohnungseigentum
- StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des ...
- OLG München, 07.03.2007 - 17 U 1657/07
Mietrecht - Schwerpunkt des Mietverhältnisses - Anwendbarkeit der §§ 549 ff ...
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Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 29a (Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen)
- Zwangsvollstreckung
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Schiedsvereinbarung
- § 1030 (Schiedsfähigkeit)