Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 549 - 555) |
(1) 1Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
mietverhältnisse anwendbare Vorschriften § 550Form des Mietvertrags § 551Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten § 552Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters § 553Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte § 554Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz § 554a(weggefallen) § 555Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Rechtsprechung zu § 553 BGB
262 Entscheidungen zu § 553 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 13.09.2023 - VIII ZR 109/22
Zur Untervermietung bei einer Einzimmerwohnung
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 07.04.2022 - 67 S 7/22
Untervermietung einer Einzimmerwohnung?
- LG Berlin, 07.04.2022 - 67 S 7/22
- LG Berlin II, 09.01.2024 - 67 S 184/23
Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?
- BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 88/22
Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 17.03.2022 - 67 S 286/21
Nicht jedes Interesse berechtigt zur Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung
- LG Berlin, 17.03.2022 - 67 S 286/21
- LG Berlin, 06.06.2023 - 65 S 39/23
Mieter darf geflüchtete Ukrainerin aufnehmen
- BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13
Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 26.11.2013 - 316 S 57/13
Wohnraummiete: Berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung bei ...
- LG Hamburg, 26.11.2013 - 316 S 57/13
- LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
Untervermietung mit Gewinnerzielung: Vermieter ist zu beteiligen!
- AG Brandenburg, 06.06.2019 - 31 C 230/18
Kann Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners in die Mietwohnung verlangt ...
Querverweise
Auf § 553 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 553 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
- § 540 (Gebrauchsüberlassung an Dritte)