Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561) |
| Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561) |
(1) Kosten, die vom Mieter oder für diesen von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559.
(2) Werden die Kosten für die baulichen Maßnahmen ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Ursprungsbetrag des Darlehens. Maßgebend ist der marktübliche Zinssatz für erstrangige Hypotheken zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahmen. Werden Zuschüsse oder Darlehen zur Deckung von laufenden Aufwendungen gewährt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag um den Jahresbetrag des Zuschusses oder Darlehens.
(3) Ein Mieterdarlehen, eine Mietvorauszahlung oder eine von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistung für die baulichen Maßnahmen stehen einem Darlehen aus öffentlichen Haushalten gleich. Mittel der Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes gelten als Mittel aus öffentlichen Haushalten.
(4) Kann nicht festgestellt werden, in welcher Höhe Zuschüsse oder Darlehen für die einzelnen Wohnungen gewährt worden sind, so sind sie nach dem Verhältnis der für die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufzuteilen.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Rechtsprechung zu § 559a BGB
29 Entscheidungen zu § 559a BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 282/03
Mietrecht - Mieterhöhung bei öffentlicher Förderung
- LG Berlin, 29.09.2011 - 67 S 548/10
Mietrecht - Förderungsvertrag hat unmittelbare Auswirkungen auf Mietvertrag!
- BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 283/03
Mietrecht - Mieterhöhung bei öffentlicher Förderung
- BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 284/03
Mietrecht - Mieterhöhung bei öffentlicher Förderung
- BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 12/10
Wohnraummietrecht - Fördermittel in Mieterhöhungsverlangen
- BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Wohnraummietrecht - Fördermittel in Mieterhöhungsverlangen anzugeben?
- AG Berlin-Lichtenberg, 15.02.2006 - 4 C 334/05
Neuabschluss eines Wohnraummietvertrages: Pflicht zur Angabe und Anrechnung von ...
- LG Berlin, 20.09.2007 - 62 S 196/07
Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Hinweispflicht auf Geldmittel der ...
- LG Berlin, 21.08.2003 - 61 S 31/03
- LG Berlin, 07.04.2008 - 62 S 468/07
Wohnraummiete: Pflicht zur Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen bei ...
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Querverweise
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- Einzelne Schuldverhältnisse
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