Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561) |
| Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561) |
(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555c Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn
| 1. | der Vermieter dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht nach den Vorschriften des § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 angekündigt hat oder | |
| 2. | die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt. |
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Rechtsprechung zu § 559b BGB
44 Entscheidungen zu § 559b BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 47/05
Mietrecht - Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen bei Einbau neuer Fenster
- KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
Mietrecht - Erfordernisse der Modernisierungsankündigung
- BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01
Mietrecht - Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung
- AG Offenbach, 08.02.2013 - 37 C 445/12
Mietrecht - Dienstleistung statt Miete: Modernisierungsmieterhöhung wirksam!
- OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01
Notwendigkeit der Erläuterung eines Modernisierungszuschlags wegen ...
- LG Berlin, 05.08.2002 - 61 S 466/01
- AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10
Mietrecht - Abzug fiktiver Instandsetzungskosten muss nachvollziehbar sein!
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.03.2012 - VIII ZR 294/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
- BGH, 20.03.2012 - VIII ZR 294/11
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2007 - 224 C 295/06
Mieterhöhungsberechnung für preisgebundenen Wohnraum nach ...
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Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)