Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561) |
Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561) |
(1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
ermächtigung § 558dQualifizierter Mietspiegel § 558eMietdatenbank § 559Mieterhöhung nach Modernisierungs-
maßnahmen § 559aAnrechnung von Drittmitteln § 559bGeltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung § 559cVereinfachtes Verfahren § 559dPflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung § 559eMieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage § 560Veränderungen von Betriebskosten § 561Sonderkündigungs-
recht des Mieters nach Mieterhöhung
Rechtsprechung zu § 561 BGB
40 Entscheidungen zu § 561 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 280/12
Zu den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2023 - 5 B 29.19
Zweckentfremdungsverbot - Abrissgenehmigung - Bestandsgebäude - Neubau - ...
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") ...
- OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag ...
- BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 88/22
Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung
- ArbG Berlin, 12.08.2016 - 28 Ca 6951/16
Vergütungsrückstände - Abgeltung Erholungsurlaub
- AG Hanau, 22.02.2019 - 32 C 167/18
Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens
- BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20
Keine Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden ...
- VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20
- AG München, 09.08.2018 - 472 C 8559/18
Begründung der Mieterhöhung mit qualifiziertem Mietspiegel bei gefördertem ...
Querverweise
Auf § 561 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse