Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 6 - Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (§§ 577 - 577a) |
(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.
(3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.
(4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Rechtsprechung zu § 577 BGB
38 Entscheidungen zu § 577 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
Immobilien - Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters nur bei Erstverkauf!
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
Mietrecht - Realteilung des Grundstücks: Vorkaufsrecht eines Reihenhausmieters?
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05
Mietrecht - Vorkaufsrecht des Mieters nur für den ersten Verkaufsfall
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 13/08
Mietrecht - Insolvenz: Gegen wen richtet sich Anspruch auf Vorkaufsrecht?
- OLG Celle, 01.11.2007 - 2 U 139/07
Immobilien - Vorkaufsrecht: Schadensersatz wegen Informationspflicht-Verletzung
- LG Köln, 04.03.2009 - 20 O 412/08
Versicherungsrecht - Rechtsschutzversicherung: Mietvertragliche Streitigkeit?
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 20.10.2009 - 9 U 31/09
Versicherungsrecht - Rechtsschutz im Rahmen von Mietverhältnis - Vorkaufsrecht
- OLG Köln, 20.10.2009 - 9 U 31/09
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 126/07
Immobilien - Realteilung des Grundstücks: Vorkaufsrecht eines Reihenhausmieters?
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Immobilien - Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken!
- BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
- LG Frankfurt/Main, 03.12.2002 - 11 S 11/02
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Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Besondere Arten des Kaufs
- Vorkauf
- §§ 463 ff (Voraussetzungen der Ausübung)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Begründung des Wohnungseigentums
- §§ 2 ff (Arten der Begründung)
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