Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 5 - Landpachtvertrag (§§ 585 - 597) |
(1) Der Pächter ist ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt,
| 1. | die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiter zu verpachten, | |
| 2. | die Pachtsache ganz oder teilweise einem landwirtschaftlichen Zusammenschluss zum Zwecke der gemeinsamen Nutzung zu überlassen. |
(2) Überlässt der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritten, so hat er ein Verschulden, das dem Dritten bei der Nutzung zur Last fällt, zu vertreten, auch wenn der Verpächter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
Rechtsprechung zu § 589 BGB
39 Entscheidungen zu § 589 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01
Pacht - Umwandlung für sich rechtfertigt noch keine außerordentliche Kündigung
- BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache
- OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01
Umwandlung, Landpachtvertrag, Kündigung
- OLG Rostock, 02.03.2004 - 12 U 6/02
Zum Herausgabeanspruch des Eigentümers nach Übertragung landwirtschaftlich ...
- BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
Pachtrecht - Umwandlung des Pächters ist keine Überlassung an Dritte
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 5 U (Lw) 6/08
Kündigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages wegen Drittüberlassung
- OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 5 U (Lw) 6/08
- OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 14/08
- OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 3/08
Kündigung eines Pachtvertrages wegen unbefugter Überlassung der Pachtflächen an ...
- OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 10/08
Kündigung eines Pachtvertrages wegen unbefugter Überlassung der Pachtflächen an ...
- OLG Brandenburg, 19.05.2011 - 5 U (Lw) 17/08
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Querverweise
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 219 (Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 8. November 1985 zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (3)
Eigene Frage stellen