Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 5 - Landpachtvertrag (§§ 585 - 597) |
(1) Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung oder Verschlechterung der verpachteten Sache sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten.
(2) Die Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem er die Sache zurückerhält. Die Verjährung der Ansprüche des Pächters beginnt mit der Beendigung des Pachtverhältnisses.
(3) Mit der Verjährung des Anspruchs des Verpächters auf Rückgabe der Sache verjähren auch die Ersatzansprüche des Verpächters.
Rechtsprechung zu § 591b BGB
28 Entscheidungen zu § 591b BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 27.04.2001 - LwZR 6/00
Verpachtung - Keine 6 monatige Verjährung bei vorsätzl. sittenwidr. Schädigung
- OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der ...
- BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99
Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung ...
- BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten ...
- OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 10 U 2/99
Pachtende, Schadensersatz, Verschlechterung, Milchreferenzmenge, ...
- OLG Oldenburg, 20.06.1996 - 10 U 20/95
Milchquote, Pacht, Pachtende, Schadensersatz, Verjährung, Rückübertragung, ...
- OLG Oldenburg, 20.06.1996 - 10 U 21/95
Landpacht, Pacht, Milchquote, Milcherzeugung, Schadensersatz, Vertragsverletzung, ...
- BGH, 05.03.1999 - BLw 36/98
Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten aus einem ...
- BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
Verjährung des Anspruchs auf Auskehr der Milchaufgabevergütung
- OLG Celle, 15.07.2002 - 7 U 93/02
Landpacht: Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Querverweise
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 219 (Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 8. November 1985 zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen