Rechtsprechung zu § 613 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 67 Entscheidungen zu § 613 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 613 BGB bei ibr-online
- BGH, eingesandte Gewebeprobe, 29.6.99 (BGHZ 142, 126)
§§ 611, 613 BGB, zur Auslegung eines typischen Heilbehandlungsvertrages, § 278 BGB, keine Haftung des Arztes für Fehler eines Pathologen, durch den er eine histologische Untersuchung durchführen läßt, unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Patient und Pathologe;
Beweiserleichterungen bei Unterlassen medizisch gebotener Befunderhebung;
§ 705 BGB, Mithaftung der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis
Literatur im Internet zu § 613 BGB
- § 613 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Arbeitsvertrag - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 613 BGB:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- § 888 III (Nicht vertretbare Handlungen)
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 613 BGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (9)
Eigene Frage stellen