Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
| Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
(1) Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, zu gewähren, sofern nicht die Erkrankung von dem Verpflichteten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist. Die Verpflegung und ärztliche Behandlung kann durch Aufnahme des Verpflichteten in eine Krankenanstalt gewährt werden. Die Kosten können auf die für die Zeit der Erkrankung geschuldete Vergütung angerechnet werden. Wird das Dienstverhältnis wegen der Erkrankung von dem Dienstberechtigten nach § 626 gekündigt, so bleibt die dadurch herbeigeführte Beendigung des Dienstverhältnisses außer Betracht.
(2) Die Verpflichtung des Dienstberechtigten tritt nicht ein, wenn für die Verpflegung und ärztliche Behandlung durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege Vorsorge getroffen ist.
Rechtsprechung zu § 617 BGB
23 Entscheidungen zu § 617 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG Heidelberg, 16.08.2011 - 11 O 90/10
Handelsvertreter: Wirksamkeit einer Pflicht zur Nutzung des vom Unternehmer zur ...
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an ...
- FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 2111/04
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- FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1066/05
Bemessungsgrundlage - So vermeiden Arbeitgeber Umsatzsteuer bei der Überlassung ...
- LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11
Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; ...
- BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 277/06
Annahmeverzug - Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
- LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06
Unbezahlter Urlaub - Arbeitszeitreduzierung - Annahmeverzug
- ArbG Lüneburg, 22.10.2001 - 4 Ca 1567/01
- BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
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Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Dienstvertrag
- § 619 (Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- §§ 1 ff (Anwendungsbereich)