Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 624 BGB
205 Entscheidungen zu § 624 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19
Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen
- LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
Geschlechtsumwandlung: Neugebackener Junge bleibt in Mädchenschule
- AG Kerpen, 10.04.2017 - 102 C 297/16
Kündigung eines Forennutzungsvertrags
- ArbG Heilbronn, 08.05.2012 - 5 Ca 307/11
Arbeitsvertragliche Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten
- OLG Köln, 20.03.2020 - 20 U 240/19
Geschlechtsumwandlung berechtigt kirchliche Privatschule nicht zur Kündigung ...
- LAG Hamm, 26.07.2002 - 7 Sa 669/02
befristeter Vertrag, Zeitvertrag im Sinne des § 624 BGB
- BGH, 18.10.2017 - I ZR 6/16
Unwirksamkeit eines von einem einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführer ...
- OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
Abgrenzung zwischen Duldung und Gestattung der Nutzung eines ...
- BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19
Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter ...
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 624 BGB:
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Befristete Arbeitsverträge
- § 15 IV (Ende des befristeten Arbeitsvertrages)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- § 113 (Kündigung eines Dienstverhältnisses)