Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
(2) 1Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. 2Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Rechtsprechung zu § 627 BGB
871 Entscheidungen zu § 627 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 08.10.2020 - III ZR 80/20
Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam
- OLG Karlsruhe, 14.10.2020 - 15 U 137/19
Kündigung eines Agenturvertrags auf dem Gebiet der Sportvermarktung
- OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Online-Coaching und Fernunterricht - Eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne ...
- BGH, 02.05.2019 - IX ZR 11/18
Möglichkeit der Kündigung eines Steuerberatervertrages; Einordnung der Fertigung ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 17.02.2017 - 4 O 9827/16
Honoraranspruch eines Steuerberaters nach Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
- OLG München, 13.12.2017 - 15 U 886/17
Fristlose Kündigung eines Steuerberatervertrages gemäß § 627 Abs. 1 BGB - ...
- LG München I, 17.02.2017 - 4 O 9827/16
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
- BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17
Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.08.2018 - 4 StR 561/17
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 29.08.2018 - 4 StR 561/17
- AG Hamburg, 06.04.2017 - 25b C 383/16
Online-Partnervermittlungsvertrag: Vorliegen einer besonderen persönlichen ...
Querverweise
Auf § 627 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Dienstvertrag
- § 628 (Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 627 BGB:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 1 ff. (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen)