Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 1 - Werkvertrag (§§ 631 - 651) |
(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
(2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(4) Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, so kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Werkes nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Rechtsprechung zu § 635 BGB
1.432 Entscheidungen zu § 635 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03
Bauvertrag - Besteht Schadensersatzanspruch nach Verkauf weiter?
- BGH, 11.10.2012 - VII ZR 179/11
Bauvertrag - Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Höhe des Schadensersatzes?
- BGH, 11.10.2012 - VII ZR 180/11
Bauvertrag - Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Höhe des Schadensersatzes?
- BFH, 16.01.2003 - V R 72/01
Steuerrecht - Zur Besteuerung der vereinnahmten Gegenleistung
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 5008/99
Änderung der Bemessungsgrundlage nach Geltendmachung des kleinen ...
- FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 5008/99
- BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft ...
- BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02
Bauvertrag - Schadensersatz bei Baumängeln umfasst auch die Hotelkosten
- BGH, 28.09.2006 - VII ZR 303/04
Bauträger - Ausschluss der Rückabwicklung wegen Baumängel unzulässig
- OLG Celle, 02.11.2011 - 14 U 52/11
Bauvertrag - Trotz Verstoß gegen DIN-Normen: Leistung mangelfrei!
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Literatur im Internet zu § 635 BGB
- Kommentierung zu § 635 BGB von Prof. Dr. Rolf Kniffka, Richter am Bundesgerichtshof
über ibr-online (Abonnement; kostenloses 7-tägiges Probeabo)
- § 635 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gewährleistung
Nachbesserung
Nacherfüllung
Bauvertrag (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 309 Nr. 8 b) cc) (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit) (zu § 635 II)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Werkvertrag
- § 641 III (Fälligkeit der Vergütung)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 13 Nr. 6 (Mängelansprüche) (zu § 635 III)