Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 1 - Werkvertrag (§§ 631 - 651) |
(1) Statt zurückzutreten, kann der Besteller die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Bestellers oder auf der Seite des Unternehmers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Besteller mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 638 BGB
872 Entscheidungen zu § 638 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.07.2011 - VII ZR 113/10
Bauvertrag - Rücktritt: Wertersatz ist auf Grundlage des Werklohns zu ermitteln!
- BGH, 20.12.2012 - VII ZR 182/10
Bauvertrag - Erneuerung von Trainingsplatz: Bauwerksarbeiten!
- BGH, 18.01.2001 - VII ZR 247/98
Gewährleistungsfrist: Schutzrohr für Feuerlöschringleitung in der Erde als ...
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08
Architekten & Ingenieure - Mangel noch kein Indiz für Organisationsverschulden!
- BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97
Ingenieurvertrag: Verkürzung der Verjährungsfrist; Leistung für Bauwerk
- BGH, 20.02.1997 - VII ZR 288/94
Vorbehalt der Vertragsstrafe; Bauwerksleistung
- OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 23 U 65/03
Architekten & Ingenieure - Organisationsverschulden des Architekten
- BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97
30jährige Gewährleistung bei nicht nachbesserungsfähigem Mangel des ...
- OLG Saarbrücken, 28.11.2001 - 1 U 272/01
Bauvertrag - Schadensersatz für unfachmännisch verlegtes Wasserrohr
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
J. Wolfferts GmbH
20.09.2012
J. Wolfferts GmbH
21.09.2012
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
23.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Baurecht, Architektenrecht
Literatur im Internet zu § 638 BGB
- Kommentierung zu § 638 BGB von Prof. Dr. Rolf Kniffka, Richter am Bundesgerichtshof
über ibr-online (Abonnement; kostenloses 7-tägiges Probeabo)
- Der objektive Wert als Rechtsbegriff im Bürgerlichen Recht von Dr. Harald Scholz (Dissertation)
- § 638 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gewährleistung
Minderung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 13 (Mängelansprüche)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 13 Nr. 6 (Mängelansprüche)