Rechtsprechung zu § 64 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 64 BGB im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 64 BGB
Querverweise
Auf § 64 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Juristische Personen
- Vereine
- Eingetragene Vereine
- § 71 (Änderungen der Satzung)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 231 (Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)
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