Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 1 - Werkvertrag (§§ 631 - 651) |
(1) Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teiles eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Ist das Werk noch nicht vollendet, so kann er die Einräumung der Sicherungshypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
(2) Der Inhaber einer Schiffswerft kann für seine Forderungen aus dem Bau oder der Ausbesserung eines Schiffes die Einräumung einer Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk oder dem Schiff des Bestellers verlangen; Absatz 1 Satz 2 gilt sinngemäß. § 647 findet keine Anwendung.
Rechtsprechung zu § 648 BGB
243 Entscheidungen zu § 648 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Zweibrücken, 25.09.2007 - 8 W 44/07
Bauvertrag - Hat AN gegenüber öffentlichem Auftraggeber Anspruch nach § 648 ...
- OLG Celle, 21.04.2004 - 7 U 199/03
Bausicherheiten - § 648 BGB auch wenn Bauherr und Eigentümer nicht ...
- BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76
Bauhandwerkersicherungshypothek bei mangelhafter Leistung?
- OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09
Bauvertrag - Erfasst § 648 BGB auch Ansprüche aus einem Vergleich?
- LG Ravensburg, 29.07.2004 - 6 O 130/04
Bauvertrag - Bauhandwerkersicherungshypothek auch gegen öffentliche Auftraggeber
- OLG Koblenz, 02.03.2005 - 6 W 124/05
Architekten & Ingenieure - Sicherungshypothek bei reinen Planungsleistungen?
- OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
Abgrenzung von § 648 zu § 648 a BGB
- OLG Koblenz, 14.04.2010 - 12 W 178/10
Bauvertrag - § 648 BGB auf juristische Personen d.ö.R. nicht anwendbar!
Zum selben Verfahren:
- LG Koblenz, 15.03.2010 - 9 O 78/10
Bauvertrag - Keine Sicherungshypothek bei öffentlichem Auftraggeber!
- LG Koblenz, 15.03.2010 - 9 O 78/10
- BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
Bauvertrag - Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshyptohek
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 648 BGB
- Sicherheiten für die Bauvertragsparteien - Abschnitt 5: Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648 BGB von RA Dr. Claus Schmitz (Praxishinweise)
über ibr-online (Abonnement; kostenloses 7-tägiges Probeabo)
- Sicherung der Ansprüche aus dem Werkvertrag
von RA Dr. Reinmar Wolff (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
aus: Messerschmidt/Voit , Privates Baurecht - Kommentar zu §§ 631 ff. BGB, Aktualisierung Januar 2009
über rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=MesserschmitdtVoit.11 - § 648 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Sicherungshypothek - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen