Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 1 - Werkvertrag (§§ 631 - 651) |
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
Rechtsprechung zu § 649 BGB
774 Entscheidungen zu § 649 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers im Falle sog. freier Kündigung durch ...
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10
Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97
Abrechnung bei vorzeitiger Vertragskündigung: Darlegung ersparter Aufwendungen ...
- OLG Frankfurt, 25.01.2012 - 4 U 152/11
Bauvertrag - Trotz Schadensersatzverlangen: Vergütungsanspruch nach Kündigung?
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 07.12.2011 - 4 U 152/11
Schadensersatz und Vergütung nach Kündigung des Bestellers
- OLG Frankfurt, 07.12.2011 - 4 U 152/11
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 21 S 53/08
Vorleistungspflicht des Auftragnehmers bei Erstellung einer Internetepräsenz
- LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 21 S 53/08
- BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98
Ausschluß des freien Kündigungsrechts des Bestellers in AGB; Abrechnung nach ...
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Literatur im Internet zu § 649 BGB
- Kommentierung zu § 649 BGB von Prof. Dr. Rolf Kniffka, Richter am Bundesgerichtshof
über ibr-online (Abonnement; kostenloses 7-tägiges Probeabo)
- Unwirksamkeit und vorzeitige Beendigung von Bau- und Planerverträgen
von RA'in Dr. Iris Oberhauser (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
aus: Messerschmidt/Voit , Privates Baurecht - Kommentar zu §§ 631 ff. BGB, Aktualisierung Januar 2009
über rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=MesserschmitdtVoit.11 - § 649 Kündigungsrecht des Bestellers
von RA'in Dr. Iris Oberhauser (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
aus: Messerschmidt/Voit , Privates Baurecht - Kommentar zu §§ 631 ff. BGB, Aktualisierung Januar 2009
über rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=MesserschmitdtVoit.11 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Werkvertrag
- § 651 (Anwendung des Kaufrechts)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 8 (Kündigung durch den Auftraggeber)
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