Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 2 - Reisevertrag (§§ 651a - 651m) |
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
(2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
Rechtsprechung zu § 651c BGB
360 Entscheidungen zu § 651c BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85
Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als ...
- OLG Koblenz, 05.10.2009 - 5 U 766/09
Reisemangel: richtiger Adressat für Reklamation
- OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11
Minderung des Reisepreises einer Kreuzfahrt wegen unbehaglicher Kabinenatmosphäre
- BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10
Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & Fly ...
- AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 2 C 2633/08
Verspätete Ankunft am Flughafen nach Falschauskunft
- OLG Frankfurt, 31.05.2012 - 16 U 169/11
Reiserecht: Haftung des Reiseveranstalters für Körperschaden nach "Upgrade"
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2009 - 24 S 15/09
- AG Hannover, 30.10.2008 - 514 C 2415/08
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 651c BGB
- Informationen zum Reiserecht von RA Jens Kastner (Praxishinweise)
über www.123recht.net
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu