Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 2 - Reisevertrag (§§ 651a - 651m) |
Rechtsprechung zu § 651d BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 6 Entscheidungen zu § 651d BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 651d BGB
- Informationen zum Reiserecht von RA Jens Kastner (Praxishinweise)
über www.123recht.net
- Reiseverträge
von Prof. Dr. I. Fritsche/Fachhochschule für Rechtspflege NRW
über www.justiz.nrw.de - § 651d BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Minderung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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