Rechtsprechung zu § 688 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 688 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- VG Karlsruhe, Nichtabholung des beschlagnahmten Wagens nach Aufhebung der Beschlagnahme, 15.5.01
§ 94 II StPO, nach Aufhebung der Beschlagnahme besteht zwischen der Polizei und dem Betroffenen ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, auf das §§ 688 ff BGB entsprechend anwendbar sind und für das Gebühren erhoben werden können (§§ 1 I, 2, 3 LGebG, Nr. 57.4 Gebührenverzeichnis)
- OLG Köln, Pkw-Diebstahl vom Händlergrundstück, 15.3.96 (FamRZ 97, 53)
Abgrenzung Gefälligkeitsverhältnis - unentgeltlicher Verwahrungsvertrag, §§ 688, 690 BGB, § 280 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- OLG Düsseldorf, Möbeleinlagerung, 16.3.95 (NJW-RR 1996, 480)
§§ 467 ff HGB, §§ 688 ff BGB, Leistungsstörung beim Lagervertrag, Herausgabepflicht (§ 695 BGB, § 473 I HGB) steht nicht im Synallagma, Haftung des Einlagerers nach § 284 II BGB <Fassung bis 31.12.01> bei Ersatzbeschaffung nach vorübergehendem Verlust;
§ 130 BGB, Beweis des Zugangs: es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß - bewiesenermaßen - zur Post gegebene Sendungen auch den Empfänger erreichen
Literatur im Internet zu § 688 BGB
- § 688 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 688 BGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Lagergeschäft
- § 467 (Lagervertrag)
Rechtsberatung
- Sofortige Rechtsauskunft zu § 688 BGB bei

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?