Rechtsprechung zu § 747 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 22 Entscheidungen zu § 747 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Eigentumsbruchteile in Familienhand, 23.1.98 (NJW 1998, 1482)
§ 925 BGB, §§ 182 II, 183 BGB, keine Formbedürftigkeit der jederzeit widerruflichen Einwilligung in die Auflassung;
§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b I BGB <Fassung ab 1.1.02>), Ausnahme vom Formzwang bei nachträglicher, nicht vorhergesehener Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung;
Anwendbarkeit des § 432 I 2 BGB über §§ 744 I, 747 S. 2 BGB bei gemeinsamem Hauskauf
Literatur im Internet zu § 747 BGB
Querverweise
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