Literatur im Internet zu § 806 BGB
Querverweise
Auf § 806 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 101
- Übergangsvorschriften
- Art. 174
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