Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)   
   Titel 26 - Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 - 822)   
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Textdarstellung

  

§ 818
Umfang des Bereicherungsanspruchs

(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt.

(2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.

(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

(4) Von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach den allgemeinen Vorschriften.

Rechtsprechung zu § 818 BGB

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Querverweise

Auf § 818 BGB verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 818 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Sachen und Tiere
          § 100 (Nutzungen) (zu § 818 I)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 292 (Haftung bei Herausgabepflicht) (zu § 818 IV)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Schenkung
            § 516 II 3 (Begriff der Schenkung)
            § 528 I 1 (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers)
            § 531 II (Widerrufserklärung)
          Mietvertrag, Pachtvertrag
            Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
              § 547 I (Erstattung von im Voraus entrichteter Miete)
          Dienstvertrag und ähnliche Verträge
            Dienstvertrag
              § 628 I 3 (Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung)
          Geschäftsführung ohne Auftrag
            § 684 S. 1 (Herausgabe der Bereicherung)
          Unerlaubte Handlungen
            § 852 (Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung)
     
      Sachenrecht
        Eigentum
          Ansprüche aus dem Eigentum
            § 988 (Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers)
            § 993 I (Haftung des redlichen Besitzers)
     
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Eheliches Güterrecht
            Gesetzliches Güterrecht
              § 1390 I 1 (Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte)
            Vertragliches Güterrecht
              Gütergemeinschaft
                Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
                  § 1434 (Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts)
                Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtgutes durch die Ehegatten
                  § 1457 (Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts)
     
      Erbrecht
        Rechtliche Stellung des Erben
          Erbschaftsanspruch
            § 2021 (Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen)
        Erbvertrag
          § 2287 I (Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen)
        Pflichtteil
          § 2329 I 1 (Anspruch gegen den Beschenkten)
    Insolvenzordnung (InsO) 
      Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
        Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
          § 55 I Nr. 3 (Sonstige Masseverbindlichkeiten)
    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Verfahren
          Verfahren bei Zustellungen
            Zustellungen von Amts wegen
              § 167 (Rückwirkung der Zustellung) (zu § 818 IV)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit) (zu § 818 IV)
     
      Zwangsvollstreckung
        Allgemeine Vorschriften
          § 717 III 3 (Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils)
Was ist das?

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