Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
Titel 2 - Juristische Personen (§§ 21 - 89) |
Untertitel 2 - Rechtsfähige Stiftungen (§§ 80 - 88) |
1Die Stiftung ist anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Absatz 1 bis 3 genügt und die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint, es sei denn, die Stiftung würde das Gemeinwohl gefährden. 2Bei einer Verbrauchsstiftung erscheint die dauernde Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert, wenn die in der Satzung für die Stiftung bestimmte Zeit mindestens zehn Jahre umfasst.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16.07.2021
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2023 | Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes | 16.07.2021 | |
01.09.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts | 15.07.2002 |
Rechtsprechung zu § 82 BGB
62 Entscheidungen zu § 82 BGB in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 23.22 Corona
Eine Gefährdung des Gemeinwohls durch die (prognostizierte) Tätigkeit einer ...
- BFH, 11.02.2015 - X R 36/11
Spende an eine sog. Vorstiftung keine Sonderausgabe
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
Erst mit der staatlichen Anerkennung erlangt eine Stiftung die Rechtsfähigkeit. ...
- FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
- FG Nürnberg, 15.06.2021 - 1 K 513/18
Gesonderte Feststellung des Einlagekontos einer Verbrauchsstiftung
- BVerwG, 24.03.2021 - 6 C 4.20
Stiftungsanerkennung und Gemeinwohlvorbehalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2023 - 1 A 1066/21
- FG Münster, 16.01.2019 - 9 K 1107/17
Körperschaftsteuer - Zur Frage, ob und wie das steuerliche Einlagekonto bei einer ...
- FG Saarland, 20.07.2016 - 2 K 1132/16
Zeitpunkt der Sachspende bei im Rahmen der Gründung einer privatrechtlichen ...
- FG Saarland, 20.07.2016 - 2 K 1281/10
Zeitpunkt der Sachspende bei im Rahmen der Gründung einer privatrechtlichen ...
- FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 2338/14
Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?
Querverweise
Auf § 82 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 231 (Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- § 19 (Geltende Rechtsvorschriften)