Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist.
Rechtsprechung zu § 827 BGB
203 Entscheidungen zu § 827 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03
Versicherungsrecht - Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
- OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05
Haftung des Schwarzfahrers wegen eines Verkehrsunfalls mit einem entwendeten ...
- OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers ...
- OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11
Gewaltschutzverfahren, Unzurechnungsfähigkeit, Zuständigkeit, Rechtsweg
- OLG Brandenburg, 24.04.2007 - 6 U 55/06
Ausschluss der Verantwortlichkeit für im Zustand der Trunkenheit verursachte ...
- AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06
- BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
Versicherungsrecht - Kfz-Haftpflicht: Zur Aufklärungspflicht des Versicherten
- BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80
'überwiegend wahrscheinlich' schizophren - § 827 BGB, §§ 286, ...
- BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83
Begriff der groben Fahrlässigkeit
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Literatur im Internet zu § 827 BGB
- Deutsches Deliktsrecht
von RA Dr. Christian Lucas, Ibbenbüren (Vortrag, PDF-Format, 215,4 KB)
Begleitskript zur Vorlesung "Einführung in das Deliktsrecht der Bundesrepublik Deutschland“.
via juratexte.de - § 827 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerhaftung
Geschäftsfähigkeit
Geschftsfhigkeit - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)