Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)   
   Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 845
Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste

Im Falle der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, dem Dritten für die entgehenden Dienste durch Entrichtung einer Geldrente Ersatz zu leisten. Die Vorschrift des § 843 Abs. 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung.

Rechtsprechung zu § 845 BGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Hausfrau II, 9.7.68 (BGHZ 50, 304)
    §§ 845, 1356 BGB aF, normativer Schadensbegriff, abstrakte Schadenberechnung

  • BGH, Hausfrau I, 25.9.62 (BGHZ 38, 55)
    §§ 842, 843;
    §§ 845, 1356 BGB aF;
    normativer Schaden

Literatur im Internet zu § 845 BGB

Querverweise

Auf § 845 BGB verweisen folgende Vorschriften:
    BGB
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Dienstvertrag
            § 618 (Pflicht zu Schutzmaßnahmen)
          Unerlaubte Handlungen
            § 846 (Mitverschulden des Verletzten)
    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
      Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
        Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Urteil
            § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
Redaktionelle Querverweise zu § 845 BGB:
    BGB
      Familienrecht
        Verwandtschaft
          Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
            § 1619 (Dienstleistungen in Haus und Geschäft)

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