Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen, in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat, so wird er durch die Leistung auch dann befreit, wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an der Sache hatte, es sei denn, dass ihm das Recht des Dritten bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist.
pflicht § 824Kreditgefährdung § 825Bestimmung zu sexuellen Handlungen § 826Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 827Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit § 828Minderjährige § 829Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen § 830Mittäter und Beteiligte § 831Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 832Haftung des Aufsichtspflichtigen § 833Haftung des Tierhalters § 834Haftung des Tieraufsehers § 835(weggefallen) § 836Haftung des Grundstücksbesitzers § 837Haftung des Gebäudebesitzers § 838Haftung des Gebäude-
unterhaltungs-
pflichtigen § 839Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839aHaftung des gerichtlichen Sachverständigen § 840Haftung mehrerer § 841Ausgleichung bei Beamtenhaftung § 842Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person § 843Geldrente oder Kapitalabfindung § 844Ersatzansprüche Dritter bei Tötung § 845Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste § 846Mitverschulden des Verletzten § 847(weggefallen) § 848Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache § 849Verzinsung der Ersatzsumme § 850Ersatz von Verwendungen § 851Ersatzleistung an Nichtberechtigten § 852Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung § 853Arglisteinrede
Rechtsprechung zu § 851 BGB
35 Entscheidungen zu § 851 BGB in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - 2 O 6786/21
Zur leistungsbefreienden Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers ...
- OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 261/10
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Befreiende Wirkung der Leistung des ...
- KG, 02.03.2017 - 22 U 79/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur ...
- OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11
Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf ...
- BGH, 24.11.1964 - VI ZR 185/63
- LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 130/13
Grenzabmarkung: Anspruch auf Mitwirkung bei der Wiederherstellung einer Abmarkung
- BGH, 17.04.1952 - III ZR 182/51
Rechtsmittel
- BGH, 20.05.1958 - VIII ZR 329/56
- OLG Dresden, 14.07.1994 - 5 U 117/94
- LG Dresden, 12.08.2009 - 2 T 339/09
Querverweise
Auf § 851 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 851 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 816 II (Verfügung eines Nichtberechtigten)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Ansprüche aus dem Eigentum
- § 1006 (Eigentumsvermutung für Besitzer)