Rechtsprechung zu § 853 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 853 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 853 BGB
Querverweise
Auf § 853 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)
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