Rechtsprechung zu § 863 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 863 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 4 Urteilsbesprechungen zu § 863 BGB bei ibr-online
- BGH, Hubarbeitsbühnen, 9.11.98 (NJW 1999, 425)
§ 929 S. 1 BGB, Geheißerwerb auch dann, wenn der Dritte dem Erwerber absprachewidrig nicht den Besitz mittelt;
§ 366 HGB, zu den Anforderungen der Gutgläubigkeit bei Verfügungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs;
Einschränkung des § 863 BGB für den Fall, daß der petitorische Anspruch des Störers letzinstanzlich (auch inzident) feststeht (Rechtsgedanke des § 864 II BGB)
- BGH, weggenommene Stute, 21.2.79 (BGHZ 73, 355)
Einschränkung des § 863 BGB bei gleichzeitiger Entscheidungsreife einer petitorischen Widerklage gegen die Besitzschutzklage (§ 864 II BGB analog);
§ 1006 BGB bei Umwandlung von Fremd- in Eigenbesitz;
§ 823 II BGB iVm § 858 BGB, kein Ersatz des Nutzungsschadens
Literatur im Internet zu § 863 BGB
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 863 BGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (2)
Eigene Frage stellen