Rechtsprechung zu § 872 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 872 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 872 BGB
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 872 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 836 III (Haftung des Grundstücksbesitzers)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache
- § 955 I 2, II (Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer)
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1120 (Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör)
- Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsverwaltung
- § 147
- Grundbuchordnung (GBO)
- Anlegung von Grundbuchblättern
- § 123 Nr. 2
Rechtsberatung
- Sofortige Rechtsauskunft zu § 872 BGB bei

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?