Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken (§§ 873 - 902) |
Rechtsprechung zu § 884 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 884 BGB im Volltext bei
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 884 BGB:
- BGB
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
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