Rechtsprechung zu § 930 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 11 Entscheidungen zu § 930 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 930 BGB im Volltext bei

- BGH, Sicherungsübereigneter Bus, 19.4.90 (BGHZ 111, 142)
- BGH, Möbelproduktion, 12.10.89 (NJW-RR 1990, 94)
§§ 929, 930 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz;
§ 82 KO (§ 60 InsO), Massekredit, keine persönliche Haftung des Konkursverwalters gegenüber Dritten, Voraussetzungen einer Haftung wegen Liquidationsverschleppung (Hinweis: beachte nunmehr § 61 InsO)
- OGH Österreich, aus Deutschland nach Österreich überführter PKW, 14.12.83 (JBl. 1984, 550)
§ 930 BGB, ein in Deutschland im Wege des Besitzkonstituts begründetes Sicherungseigentum wird (wegen seiner Funktion als besitzloses Pfandrechts) in Österreich nicht anerkannt (internationales Privatrecht, §§ 7, 31 öIPRG, vgl. für Deutschland Art. 43 EGBGB)
- BGH, Übertragung von Hausrat an Ehefrau, 31.1.79 (BGHZ 73, 253)
§ 929, Bestimmtheitsgrundsatz, Übergabe bei Mitbesitz, § 930
- BGH, Münzfernseher, 12.6.68 (BGHSt 22, 180)
§ 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen Behältnisinhalt;
§ 246 StGB, § 930 BGB;
§ 265a StGB
Literatur im Internet zu § 930 BGB
- § 930 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
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