Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
| Untertitel 5 - Aneignung (§§ 958 - 964) |
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.
Rechtsprechung zu § 958 BGB
22 Entscheidungen zu § 958 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01
Tierschutzverein; Versorgung aufgefundener Tiere; Erstattungsanspruch
- OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
Zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen ...
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
- VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01
- BGH, 18.02.2008 - II ZR 65/07
Anwendungsbereich der Auslegungsregel
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07
Immobilien - Miteigentumsaufgabe an einem Grundstück durch Verzicht?
- BFH, 07.05.1975 - V R 30/71
- VG Freiburg, 27.10.1994 - 9 K 1546/93
- BFH, 16.12.1982 - IV R 200/79
- VG Braunschweig, 23.07.2008 - 2 A 227/07
Aneignungsrecht des Jägers durch Gentechnikgesetz nicht geschützt; ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.628 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Bad Tölz
26.05.2012
26.05.2012
Osnabrück
26.05.2012
26.05.2012
Biberach
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Querverweise
Auf § 958 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 69
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Strafbarer Eigennutz
- § 292 (Jagdwilderei) (zu § 958 II)
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 958 BGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (5)
Eigene Frage stellen