Literatur im Internet zu § 982 BGB
Querverweise
Auf § 982 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Fund
- § 983 (Unanbringbare Sachen bei Behörden)
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Zuständigkeitsregelungen
- § 5a (Fundbehörde)
Rechtsberatung
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