Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007) |
Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann.
Rechtsprechung zu § 989 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 29 Entscheidungen zu § 989 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 989 BGB bei ibr-online
- BGH, Anlagenverpachtung durch Zwangsverwalter, 28.1.02
§ 985 BGB, Herausgabeanspruch gegen den mittelbaren Besitzer (§ 858 BGB): eingeschränkte Möglichkeit einer Verurteilung des mittelbaren Besitzers im Hinblick auf § 283 BGB <Fassung bis 31.12.01> (wenn dieser nicht herausgeben kann, dann kann er nur verurteilt werden, wenn er sein Unvermögen nach § 989 BGB zu vertreten hat) (im Anschluß an «Kegelbahn»)
- BGH, Hausgrundstück auf Sylt II, 12.7.96 (BGHZ 133, 246)
- BGH, disparischer Verrechnungsscheck, 12.12.95 (NJW 1996, 657)
§§ 989, 990, grobe Fahrlässigkeit, Berücksichtigung von Änderungen der Gepflogenheiten im kaufmännischen Verkehr
- BGH, abhandengekommener Orderscheck, 31.10.95 (NJW 1996, 195)
- BGH, Kegelbahn, 29.10.69 (BGHZ 53, 29)
§ 985 BGB, Herausgabeanspruch gegen den mittelbaren Besitzer (§ 858 BGB), eingeschränkte Möglichkeit einer Verurteilung des mittelbaren Besitzers im Hinblick auf § 283 BGB <Fassung bis 31.12.01> (keine Aushöhlung von § 989 BGB)
- BGH, Feldbahnlokomotiven, 29.10.59 (BGHZ 31, 129)
§§ 678, 687 I BGB;
§ 823 BGB, § 852 BGB <Fassung bis 31.12.01>;
§§ 989, 990 BGB, § 195 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Exzeß des berechtigten Fremdbesitzers, fahrlässige Umwandlung in Eigenbesitz
- BGH, Treibstoff, 3.6.54 (BGHZ 14, 7)
Literatur im Internet zu § 989 BGB
Querverweise
Auf § 989 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 989 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
- Rücktritt
- § 347 S. 1 (Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 816 I 1 (Verfügung eines Nichtberechtigten)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Erbschaftsanspruch
- § 2023 I (Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 167 (Rückwirkung der Zustellung)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit)
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