Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011)   
   Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007)   
§ 994
Notwendige Verwendungen

(1) Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen.

(2) Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung notwendige Verwendungen, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.

Rechtsprechung zu § 994 BGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Umbauarbeiten zum Einkaufszentrum II, 22.6.01 (NJW 2001, 3118)
    Baumaßnahmen auf fremden Grund und Boden in der begründeten Erwartung des späteren Eigentumserwerbs: § 812 BGB (condictio ob rem) wird nicht durch § 547 BGB <Fassung bis 31.8.01> oder §§ 994 ff BGB ausgeschlossen

  • BGH, Schulungsvilla, 12.12.97 (BGHZ 137, 314)
    §§ 988, 818 III, §§ 994 ff, 1001

  • BGH, nicht vorgelesener Grundstückskaufvertrag, 24.11.95 (BGHZ 131, 220) 
    § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b I BGB <Fassung ab 1.1.02>), § 125 BGB, unterbliebene Verlesung (§ 13 BeurkG) macht den Grundstückskaufvertrag formnichtig;
    §§ 987 ff BGB und §§ 994 ff BGB gelten auch für Nutzungen und Verwendungen vor Eintritt der Vindikationslage;
    § 994 BGB, Begriff der "notwendigen" Verwendung: dauerhafte Wertsteigerung nicht erforderlich, Arbeitsleistung als Verwendung, Zurechnung von Verwendungen durch Angehörige

  • BGH, Baumaßnahmen bei Kaufoption, 29.9.95 (NJW 1996, 52)
    Formnichtigkeit, unberechtigter Besitzer, §§ 994 ff, Ausschlußwirkung §§ 951, 812 I 2 2. Alt.

  • BGH, Unfall mit sicherungsübereignetem PKW, 25.2.87 (BGHZ 100, 95) 
    § 812 BGB, verlängerte Drittwiderspruchsklage, § 817 IV 1 ZPO;
    § 647 BGB;
    §§ 985, 994 BGB, Bedeutung der Vindikationslage für den Verwendungsanspruch;
    § 242 BGB, unzulässige Rechtsausübung, "formale Eigentümerstellung"

  • BGH, unbezahlte KFZ-Reparaturrechnungen, 18.5.83 (BGHZ 87, 274) 
    § 929 BGB, Sicherungsübereignung;
    §§ 994, 1002;
    § 647;
    §§ 1207, 932, Reparaturermächtigung, grobe Fahrlässigkeit

  • BGH, Dachziegel, 9.3.83 (BGHZ 87, 104)
    § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Wandelung, § 467 S. 1, 347 S. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 994 II BGB, "Verwendung";
    Vertragskosten, Verjährung;
    § 286 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 280 II BGB <Fassung ab 1.1.02>), Verzug des im Rahmen der Wandelung (am "Austauschort") zur Rücknahme verpflichteten Verkäufers;
    § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, keine kurze, sondern regelmäßige Verjährung (§ 195 BGB <Fassung bis 31.12.01>) bei vollzogener Wandelung

  • BGH, Hochhaus-Grenzüberbau, 26.2.64 (BGHZ 41, 157) 
    §§ 994 ff, Ausschlußwirkung der Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses gegenüber §§ 812 ff und auch § 951, Begriff der "Verwendung";
    §§ 987, 242, 904

  • BGH, Kleinbus, 21.12.60 (BGHZ 34, 122) 
    §§ 985, 986 BGB, unmittelbarer Herausgabeanspruch gegen den mittelbaren Besitzer;
    § 647 BGB, kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an bestellerfremden Sachen (auch nicht bei "Reparaturermächtigung" durch den Eigentümer, § 185 BGB);
    zur Bedeutung des § 366 III HGB;
    §§ 994 ff BGB, Verwendungsansprüche nach Wegfall des Besitzrechts für die Zeit davor

Literatur im Internet zu § 994 BGB

Querverweise

Auf § 994 BGB verweisen folgende Vorschriften:
    BGB
      Sachenrecht
        Eigentum
          Ansprüche aus dem Eigentum
            § 995 (Lasten)
            § 997 (Wegnahmerecht)
            § 1007 (Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis)
Redaktionelle Querverweise zu § 994 BGB:
    BGB
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 292 II (Haftung bei Herausgabepflicht) (zu § 994 II)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Geschäftsführung ohne Auftrag
            § 677 (Pflichten des Geschäftsführers) (zu § 994 II)
            § 683 (Ersatz von Aufwendungen) (zu § 994 II)
            § 684 (Herausgabe der Bereicherung) (zu § 994 II)
          Unerlaubte Handlungen
            § 850 (Ersatz von Verwendungen)
     
      Erbrecht
        Rechtliche Stellung des Erben
          Erbschaftsanspruch
            § 2023 II (Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen) (zu § 994 II)
        Testament
          Vermächtnis
            § 2185 (Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen)
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Verfahren
          Verfahren bei Zustellungen
            Zustellungen von Amts wegen
              § 167 (Rückwirkung der Zustellung) (zu § 994 II)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit) (zu § 994 II)

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