Bundesrepublik Deutschland

Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470) m.W.v. 30.10.2007
Erster Teil
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Erster Abschnitt
§ 4 Genehmigung
§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 8 Teilgenehmigung
§ 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 9 Vorbescheid
§ 10 Genehmigungsverfahren
§ 10a (weggefallen)
§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
§ 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
§ 14a Vereinfachte Klageerhebung
§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 15a (weggefallen)
§ 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 17 Nachträgliche Anordnungen
§ 18 Erlöschen der Genehmigung
§ 19 Vereinfachtes Verfahren
§ 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
§ 21 Widerruf der Genehmigung
Zweiter Abschnitt
§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 24 Anordnungen im Einzelfall
§ 25 Untersagung
Dritter Abschnitt
§ 26 Messungen aus besonderem Anlass
§ 27 Emissionserklärung
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
§ 29 Kontinuierliche Messungen
§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
§ 31 Auskunft über ermittelte Emissionen und Immissionen
§ 31a (weggefallen)
Dritter Teil
Erster Abschnitt
§ 32 Beschaffenheit von Anlagen
§ 33 Bauartzulassung
§ 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
§ 36 Ausfuhr
§ 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften
Zweiter Abschnitt
§ 37a Mindestanteil von Biokraftstoff an der Gesamtmenge in Verkehr gebrachten Kraftstoffs
§ 37b Begriffsbestimmung, Anforderungen an Biokraftstoffe
§ 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
§ 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
Vierter Teil
§ 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
§ 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften
§ 40 Verkehrsbeschränkungen
§ 40a -40e ((weggefallen))
§ 41 Straßen und Schienenwege
§ 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
§ 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
Fünfter Teil
§ 44 Überwachung der Luftqualität
§ 45 Verbesserung der Luftqualität
§ 46 Emissionskataster
§ 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 47 Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen
Sechster Teil
§ 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
§ 47b Begriffsbestimmungen
§ 47c Lärmkarten
§ 47d Lärmaktionspläne
§ 47e Zuständige Behörden
§ 47f Rechtsverordnungen
Siebenter Teil
§ 48 Verwaltungsvorschriften
§ 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49 Schutz bestimmter Gebiete
§ 50 Planung
§ 51 Anhörung beteiligter Kreise
§ 51a Kommission für Anlagensicherheit
§ 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52 Überwachung
§ 52a Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 54 Aufgaben
§ 55 Pflichten des Betreibers
§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 57 Vortragsrecht
§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§ 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§ 61 (weggefallen)
§ 62 Ordnungswidrigkeiten
§ 62a (weggefallen)
§§ 63-65 (weggefallen)
Achter Teil
§ 66 Fortgeltung von Vorschriften
§ 67 Übergangsvorschrift
§ 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§§ 68-72
§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Anhang
Anhang (zu § 3 Abs. 6)

Literatur im Internet zum BImSchG

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