Bundes-Immissionsschutzgesetz
| Zweiter Teil - Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4 - 31a) |
| Zweiter Abschnitt - Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 22 - 25) |
(1) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass
| 1. | schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, | |
| 2. | nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und | |
| 3. | die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können. |
Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der Art oder Menge aller oder einzelner anfallender Abfälle die Anlagen zu bestimmen, für die die Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 entsprechend gelten. Für Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, gilt die Verpflichtung des Satzes 1 nur, soweit sie auf die Verhinderung oder Beschränkung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder von Funkanlagen ausgehende nichtionisierende Strahlen gerichtet ist.
(1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.
(2) Weitergehende öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 22 BImSchG
686 Entscheidungen zu § 22 BImSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine ...
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?
- OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
Abwehr heranrückender Bebauung aufgrund Kaminöfen?
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81
Glockenläuten
- OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08
Abwehr an Schweinemastbetrieb heranrückende Wohnbebauung
- BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines ...
- VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92
Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 5 S 2112/09
Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 10 B 43/02
- BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1013/00
Klagefrist gegen Plangenehmigung für Eisenbahnanlage; Lärmschutz
- BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls ...
- OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
Nachbareinwendungen gegen großflächigen Einzelhandel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 21 A 4049/03
Immissionsschutz bei Bäckereibetrieb
Zum selben Verfahren:
- VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
Zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle; zum Nachbarschutz gem BauVorlV HE § ...
- BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90
Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus ...
- BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91
Nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 7 B 2434/02
Bauplanungsrechtl. Rücksichtnahmegebot: Unzumutbarkeit
Literatur im Internet zu § 22 BImSchG
- Raubtierföderalismus am Beispiel der Kindergärten von Oliver García
Zur Verfassungswidrigkeit von § 22 Abs. 1a BImSchG
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
- § 117 (Unzulässiger Lärm) (zu §§ 22 ff)
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